Asset Management
Geschäftsbereich, in dem die Banken die gesamten Vermögenswerte von privaten und institutionellen Kunden aktiv selbst betreuen. Dazu gehört auch das Angebot von Anlagefonds . Gegenteil: Anlageberatung .
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Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
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Broker
Händler, der für fremde Rechnung, d. h. im Auftrag seiner Kunden, Börsengeschäfte ausführt. In der Schweiz sind im Unterschied zu verschiedenen anderen Ländern auch die Banken zum Börsenhandel zugelassen.
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Cap
Kurs eines Basiswerts oder ein Zins, den zu erreichen oft darüber entscheidet, ob der Basiswert geliefert oder ein Barbetrag gezahlt wird.
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Cat Bonds
Wertschriften, mit denen Erst- und Rückversicherer Spitzenrisiken aus dem Versicherungsgeschäft wie Naturkatastrophen in verbriefter Form auf institutionelle Investoren übertragen. Cat Bonds dienen dem Ausgleich von Spitzenrisiken und gehören zu den ILS . Form des ART .
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Lebensversicherung
Versicherung gegen die wirtschaftlichen Risiken eines vorzeitigen Todes oder eines langen Lebens (Renten). Sie kann auch Sparcharakter haben.
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Prämie
1. Optionspreis , der vom Käufer einer Option an den Schreiber bezahlt wird. 2. Gibt an, um wie viel Prozent der Kurs des Basiswerts steigen muss, damit die Gewinnschwelle erreicht wird. Die Prämie zeigt, um wie viel Prozent ein Basiswert bei Kauf und Ausübung einer Option teurer wäre als mit dem direkten Erwerb der Aktie. 3. Wandelprämie .
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Prämien
Die dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Versicherungsprämien, die sich aus den Nettoprämien abzüglich der Veränderungen der Prämienüberträge berechnen.
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Rückversicherung
Rückversicherer übernehmen Risiken der Erstversicherer . Sie bedienen sich dabei immer häufiger Methoden des Alternative Risk Transfer .
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Verbriefung
1. Umwandlung von Forderungen in handelbare Wertpapiere , beispielsweise Verbriefung in ABS . 2. Form der Verurkundung. Titeldruck kommt nur noch sehr selten vor, ein Beispiel sind Obligationen der zwei Schweizer Pfandbriefinstitute (vgl. Pfandbriefe ).
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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