SWX erteilt Emmi Verweis
Die SWX Swiss Exchange hat gegen die Emmi einen Verweis mit Publikation wegen Verletzung von Bestimmungen des Kotierungsreglements ausgesprochen.
Die SWX Swiss Exchange hat gegen die Emmi einen Verweis mit Publikation wegen Verletzung von Bestimmungen des Kotierungsreglements ausgesprochen. Der Verweis bezieht sich auf fehlende bzw. unvollständige Angaben im Rahmen der Anforderungen der Corporate-governance-Richtlinie zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, zum Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen, zur internen Organisation des Verwaltungsrats, zu den Informations- und Kontrollinstrumenten gegenüber der Geschäftsleitung, zu den Kreuzverflechtungen, zu den Aufsichts- und Kontrollinstrumenten gegenüber der Revision, zur Amtsdauer des leitenden Revisors sowie auf die Verletzung der Mitwirkungspflichten im Verfahren. Der Geschäftsbericht 2004 wurde in diesem Sinn nicht vollständig in Übereinstimmung mit dem Kotierungsreglement und der Corporate-governance-Richtlinie erstellt, wie die SWX mitteilt. Ferner habe Emmi ihre Mitwirkungspflichten im entsprechenden Verfahren verletzt, indem die Gesellschaft die von ihr verlangten Auskünfte und Dokumente der SWX auch nach Mahnung nicht vollständig zur Verfügung stellte. Der Geschäftsbericht 2005 enthält nun die geforderten Angaben. Emmi gerieten am Dienstag etwas unter Abgabedruck. Im April hatte Lombard Odier Darier Hentsch das Kursziel von 133 auf 165 Fr. heraufgesetzt.