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Die Banken setzen auf retrofreie Produkte, wollen aber am verkrusteten Provisionsmodell festhalten. Zulasten vieler Kleinanleger.
Retrozessionen sind ein Relikt. Bereits vor acht Jahren hat das Bundesgericht in Lausanne festgehalten, dass die Provisionen, die Fondsanbieter Banken für den Verkauf ihrer Produkte anbieten, den Kunden zustehen. Seither hat das oberste Gericht den Grundsatzentscheid in mehreren Verfahren bestätigt und präzisiert. Bewirkt hat das wenig. Noch immer fliesst viel Geld in die falschen Kassen. Ein Vorausverzicht in den Verträgen zwingt Kunden, die mit einer Bank Geschäfte machen wollen, auf Rückvergütungen zu verzichten. Längst nicht immer war und ist ein solcher Verzicht aber rechtens, wie auch das jüngste Urteil des Bundesgerichts von Mai letzten Jahres zeigt.
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