Ungeeignet
Die Wirren um die Privatisierung der Swisscom und die Rolle des Bundes als Aktionär haben eines klar gemacht: Der Bund ist als Grossaktionär eines im Wettbewerb stehenden Unternehmens ungeeignet.
Die Wirren um die Privatisierung der Swisscom und die Rolle des Bundes als Aktionär haben eines klar gemacht: Der Bund ist als Grossaktionär eines im Wettbewerb stehenden Unternehmens ungeeignet. Das gilt verstärkt noch, wenn dieses Unternehmen auch im Ausland aktiv ist. Die damit naturgemäss verbundenen Risiken markieren die Grenzen des Bundes als Unternehmer. In diesem Punkt ist Finanzminister Hans-Rudolf Merz zuzustimmen. Ob die Handlungsfreiheit der Swisscom gleich derart drastisch eingeschränkt werden musste, wie das nun der Fall ist, darf zumindest zur Debatte gestellt werden. Wie weit als Konsequenz die Börsenkapitalisierung der Swisscom, und der Wert des Pakets des Bundes, schrumpfen wird, muss sich noch weisen. - Der Bund ist nicht nur Mehrheitsaktionär der Swisscom, er besitzt noch einige weitere so genannt spezialgesetzliche Aktiengesellschaften, in denen sich ähnliche Probleme stellen können. Das gilt vorab für Post und Ruag, die ehemaligen Rüstungsbetriebe des Bundes. Eine Privatisierung der SBB ist vorderhand kaum ein Thema. Die Post hingegen ist ein «Parallelfall» zu Swisscom. Die Märkte öffnen sich, der Heimmarkt für die Post schrumpft, und Auslandengagements drängen sich auf. Die Frage der damit verbundenen Risiken müsste den Bund auch hier bewegen. Sie dürfte noch an Brisanz gewinnen, wenn die Postfinance die angestrebte Bankenlizenz erhält. Im Unterschied zur Swisscom liefert die Post (noch) keine Gewinne an den Eigner ab, wegen der dünnen Eigenkapitaldecke kann sie die Überschüsse einbehalten. Auch die Ruag ist im Ausland aktiv, und das unter anderem im heiklen Bereich der Rüstung – da müssten im Bundesrat alle Alarmglocken schrillen. Immerhin: Ruag lieferte letztes Jahr mit 7Mio. Fr. rund ein Viertel des Gewinns als Dividende an den Bund ab. - Wenn der Bundesrat konsequent ist, muss er sich auf Grund seiner Argumentation zu Swisscom Gedanken über die Privatisierung von Post und Ruag machen. Dabei wären zwei Lehren zu ziehen: Erstens ist eine Privatisierung rasch durchzuziehen und zweitens konsequent. Der typisch schweizerische Kompromiss, wonach der Bund gesetzlich verpflichtet wurde, zunächst die Mehrheit an Swisscom zu behalten, war insofern die Wurzel des Übels, als er das gesetzgeberische Verfahren zur vollen Privatisierung erst nötig gemacht hat.Peter Morf, Redaktor