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Damit mehr Teilzeitarbeitende - besonders Mütter - genug fürs Alter sparen, muss die Eintrittsschwelle der beruflichen Vorsorge niedriger werden.
Die tauglichste Reform der beruflichen Vorsorge ist das Mehrsparen. Dann steigt für jeden das eigene Pensionskassenguthaben rascher und erlaubt bei Pensionierung, daraus eine stattliche Rente zu beziehen – auch im Fall eines gegenüber heute geringeren gesetzlichen Rentenumwandlungssatzes.
Die Ökonomen der UBS berechnen in einer neuen Studie, dass niedrigere Eintrittshürden ins Vorsorgesparen den Erwerbstätigen am meisten für die spätere Rentenleistung brächten. Das geltende Gesetz verpflichtet Beschäftigte und ihren Arbeitgeber zu Sparbeiträgen auf dem Teil des Jahressalärs, der zwischen rund 25 000 und gut 85 000 Fr. liegt.
Umfänglicher an beruflicher Vorsorge partizipieren
Würde die untere Schwelle auf 12 500 Fr. halbiert, müssten beide Sozialpartner auf einem ausgeweiteten Teil der Lohnsumme Beiträge in die Pensionskasse abführen. Das würde den ausgezahlten Nettolohn schmälern und den Unternehmen höhere Arbeitskosten aufbürden. «Doch heute sparen wir alle in der beruflichen Vorsorge zu wenig, um während der verlängerten Lebenserwartung die Pensionskassenrente selbst zu finanzieren», resümieren die UBS-Ökonomen.