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Ralph Hamers soll nichts von den schweren Geldwäschereivergehen seiner ehemaligen Arbeitgeberin ING gewusst haben.
UBS-Chef Ralph Hamers erhält in seinem Strafverfahren in den Niederlanden Rückendeckung. Die dortige Bankenkammer für Disziplinarrecht (BfD) teilt mit, sie habe keine ausreichenden Beweise, dass Hamers in seiner Zeit als CEO der ING Bank von Geldwäschepraktiken gewusst habe. Mit ihm wurden 14 weitere Bankmanager freigesprochen.
Die BfD ist als unabhängige Stiftung organisiert und kontrolliert seit 2015 das Verhalten von Bankern und ob sie ihrem obligatorischen Eid gerecht werden, mit dem sie u.a. versprechen, sich an die Gesetze zu halten und sich gegenüber Gesellschaft und Kunden verantwortungsvoll zu verhalten. Die BfD kann Geldstrafen verhängen und sogar Berufsverbote aussprechen. Sie ist aber kein Gericht. Ihr Freispruch für Hamers bedeutet also nicht automatisch, dass auch die holländische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Hamers einstellen wird.