Abschlag
Differenz in Prozenten, um die der Emissionspreis oder der Börsenkurs eines Wertpapiers den Nominalwert oder den inneren Wert unterschreitet. Gegenteil: Aufgeld.
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Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Aktiven
In der Bilanz aufgeführte Vermögenswerte eines Unternehmens (verfügbare Mittel, Guthaben, Vorräte, Anlagen, Beteiligungen usw.). Gegenteil: Passiven.
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Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Compliance
Bankinternes Kontrollorgan, das im Auftrag des Verwaltungsrats die Einhaltung sämtlicher Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen überwacht.
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Eigenkapital
Der Teil des Gesamtkapitals, der den Aktionären gehört und ihnen im Fall einer Geschäftsaufgabe ausgezahlt wird. Aus Sicht der Aktionäre besteht die wichtigste Aufgabe eines Unternehmens darin, auf dem Eigenkapital eine risikogerechte Rendite zu erwirtschaften (vgl. Eigenkapital der Banken ).
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Erfolgsrechnung
Im Gegensatz zur stichtagbezogenen Betrachtungsweise der Bilanz zeigt die Erfolgsrechnung den Geschäftsverlauf eines Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum. Teil des Geschäftsberichts .
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Finma
Integrierte Finanzmarktaufsicht in der Schweiz. Die Aufsichtsbehörde vereint seit 2009 die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) , das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei . Zur Durchsetzung ihres Auftrags bedient sich die Finma unterschiedlicher Massnahmen, darunter sind Verfügungen (z. B. Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit), Empfehlungen (Behebung kleinerer Gesetzesabweichungen) und Rundschreiben (Konkretisierung des Gesetzes).
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Fonds
Ein mit öffentlicher Werbung von Investoren zum Zweck gemeinschaftlicher Kapitalanlage aufgebrachtes Vermögen, das von der Fondsleitung in der Regel nach dem Grundsatz der Diversifikation auf Rechnung der Investoren verwaltet wird. Anlagefonds werden direkt bei der Bank und vermehrt auch über Internet-Plattformen gekauft und im Gegensatz zu ETF in der Regel nicht börslich gehandelt.
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Hedge Funds
Anlagevehikel, die in der Regel ihr Domizil in Offshore-Finanzplätzen ohne strenge Aufsicht wie auf den Bahamas oder den Cayman Islands haben. Dies erlaubt ihnen, mit Fremdkapital (vgl. Leverage ) und Derivaten zu arbeiten. Damit können sie sowohl auf steigende als auch auf fallende Wertpapierkurse setzen. Der Hedge-Fund-Manager hat typischerweise einen Grossteil seines privaten Vermögens im Fonds plaziert und lässt sich vor allem über eine Performance Fee entschädigen.
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Investmentbank
Wickelt das Emissionsgeschäft, das Handelsgeschäft mit Effekten , Devisen , Edelmetallen und derivativen Instrumenten , das Repogeschäft sowie die Unternehmensfinanzierung einschliesslich Fusionen und Übernahmen ab.
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Kapitalerhöhung
Kapitalbeschaffung der Aktiengesellschaft durch Erhöhung des Aktienkapitals . Zu unterscheiden sind ordentliche, bedingte und genehmigte Kapitalerhöhung.
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Leverage
Mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz lässt sich mit derivativen Instrumenten eine grössere Rendite erzielen, als es mit einer Investition in den eigentlichen Basiswert möglich ist. Dieser Effekt wird als Hebelwirkung bezeichnet. Der Leverage von Derivaten berechnet sich aus dem Hebelfaktor multipliziert mit dem Delta . Leverage kann auch mit Einsatz von Fremdkapital erreicht werden (vgl. Hebelwirkung ).
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Risiko
In der Finanzmarkttheorie wird das Risiko einer Anlage an den Ertragsschwankungen gemessen. Risiko und Ertrag stehen theoretisch in einem direkten Zusammenhang: Je höher das eingegangene Risiko ist, desto grösser sollte längerfristig der Ertrag der entsprechenden Anlage ausfallen (vgl. Risikomanagement ).
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Risikomanagement
Führungsinstrument zur umfassenden und systematischen Erfassung, Überwachung und Steuerung von Risiken auf der Grundlage wirtschaftlicher und statistischer Kenntnisse. Risikoformen sind Abwicklungsrisiko , Delkredererisiko , Gegenparteirisiko , Klumpenrisiko , Kreditrisiko , Länderrisiko , Marktrisiko , Währungsrisiko und Zinsänderungsrisiko .
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Schweizerische Nationalbank
1907 gegründete Notenbank der Schweiz. Ihr Auftrag gemäss Nationalbankgesetz NBG ist, eine dem Gesamtinteresse des Landes dienliche Geldpolitik zu betreiben und insbesondere die Preisstabilität zu bewahren. Ausserdem hat sie zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen. Die SNB versorgt den Geldmarkt und damit das Finanzsystem über Repogeschäfte mit Liquidität, gewährleistet die Bargeldversorgung, verwaltet die Währungsreserven , vertritt die Schweiz zusammen mit dem Bund im IWF sowie in der Weltbank und fungiert als Hausbank der Eidgenossenschaft. Die SNB ist als spezialgesetzliche AG organisiert und an der SIX kotiert. Die Kantone halten die Mehrheit der Aktien , die Rechte der wenigen Privataktionäre werden auch vom NBG stark beschnitten, das z. B. die Höhe der Dividende limitiert. Organe der SNB sind der elfköpfige Bankrat als eine Art VR , das für die Geldpolitik verantwortliche ausführende dreiköpfige Direktorium als Geschäftsleitung , die GV und die Revisionsstelle .
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Vermögensverwaltung
Geschäftsbereich, in dem die Banken die gesamten Vermögenswerte von privaten und institutionellen Kunden aktiv selbst betreuen. Dazu gehört auch das Angebot von Anlagefonds . Gegenteil: Anlageberatung .
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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