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01 | In der Bilanz vieler Unternehmen schlummern Reserven, die reichen, um Jahrzehntelang steuerfrei auszuschütten.
Brutto ist nicht gleich netto. Das gilt auch für die Dividende. Denn Privatanleger in der Schweiz müssen Dividenden versteuern, indem sie den Betrag ihrem steuerbaren Einkommen zurechnen. Das gilt zumindest für gewöhnliche Dividenden, die aus den Gewinnreserven stammen. Verfügt ein Unternehmen allerdings über Kapitaleinlagereserven (KER) und bestreitet die Ausschüttung aus diesem Topf, muss dieser Betrag nicht versteuert werden.
Die Handhabung ist seit Anfang 2020 wegen der Unternehmenssteuerreform komplizierter. Ein Unternehmen darf maximal nur so viel aus Kapitaleinlagereserven ausschütten, wie auch als Dividende gezahlt wird. Sprich, die Ausschüttung ist für Privatanleger maximal zur Hälfte steuerfrei. Diese Möglichkeit können derzeit rund fünfzig Schweizer Unternehmen nutzen.
Auch komplett steuerfrei ist möglich
Nochmals anders lautet die Regel betreffend Ausland-KER: Reserven, die durch Übertragung von ausländischen Vermögenswerten auf die schweizerische Gesellschaft geschaffen worden sind. Diese Reserven können ohne Einschränkungen verrechnungssteuerfrei ausgeschüttet werden. Diese Variante steht derzeit sechs Gesellschaften offen.
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