Mit der Schlussabstimmung am Ende der Frühjahrssession des Parlaments hat ein langes Hin und Her zwischen National- und Ständerat nun ein Ende genommen. Gemeint ist das Seilzeihen um die Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)». Das Ende des Gezerres ist jedoch das einzig Erfreuliche an der Geschichte.
Die Räte haben sich nämlich auf einen indirekten Gegenentwurf zur Initiative geeinigt, mit dem sie fast vollständig gemäss den Vorstellungen der Initianten – Konsumentenschützer, Gewerbetreibende – umgesetzt wird. Diese Einigung ist inhaltlich sowie staatspolitisch fragwürdig. Die Initianten wollen die vermeintliche Hochpreisinsel Schweiz schleifen, indem sie ausländische Anbieter verpflichten, Schweizer Kunden zu den gleichen Konditionen (Preisen) wie Drittkunden zu beliefern. Das heisst, ausländische Unternehmen müssen sich schweizerischen Gesetzen unterwerfen, Preisdifferenzierung wird verboten. Ausgerechnet das Schweizer Parlament, das sich Einmischungen etwa vonseiten der EU oder der USA verbittet, tut nun seinerseits just das – der Glaubwürdigkeit ist das nicht gerade förderlich.
Darüber hinaus bringen die Initiative bzw. nun der indirekte Gegenvorschlag höchst unliberale Eingriffe in den Markt: Die Preisbildung von privaten Unternehmen wird sehr direkt beeinflusst, und es soll steuernd in privatwirtschaftliche Verträge eingegriffen werden. Darunter fällt auch der neue Tatbestand der «relativen Marktmacht». Er besagt, dass Marktmacht schon gegeben ist, wenn ein Kunde oder ein Lieferant von einem einzigen Unternehmen abhängig ist – ein alltäglicher Fall. Die Wettbewerbsgesetzgebung soll den Wettbewerb als solchen schützen und nicht einzelne Unternehmen. Dieser Grundsatz wird ad absurdum geführt.
Die Einigung auf den indirekten Gegenvorschlag – die Initianten haben angekündigt, ihre Initiative zurückzuziehen – ist auch staatspolitisch höchst fragwürdig. Sie führt zu einer Umgehung der Volksabstimmung, die Initiative erhält ohne Abstimmung Gesetzeskraft. Das widerspricht dem Initiativrecht. Mit einem Referendum ist nicht zu rechnen. Es ist höchste Zeit, sich grundlegende Gedanken zum Instrument des Gegenvorschlags zu Volksinitiativen zu machen.
Der Gegenvorschlag ist keineswegs geeignet, die Hochpreisinsel Schweiz zu schleifen, denn er befasst sich nicht mit den Ursachen. Die da sind: hohe Löhne, Protektionismus, hohe regulierte Preise, Subventionen – die Liste ist nicht abschliessend. Hier müsste angesetzt werden, die Importpreise sind kaum relevant.
Der indirekte Gegenvorschlag mit seiner extraterritorialen Rechtsanwendung ist nicht umsetzbar. Zudem hat die Wettbewerbskommission mehrmals festgehalten, dass sie den Begriff der «relativen Marktmacht» für nicht justiziabel hält. Die Prognose fällt nicht schwer: Die verabschiedete Regulierung wird im Wesentlichen ein Papiertiger bleiben. Das ist ganz einfach schlechte Gesetzgebung.
Sehr geehrter Herr Morf, was mich mal interessieren würde: Fällt Ihnen eigentlich auch auf, dass Sie mit Abstand derjenige Redaktor sind, der am aggressivsten sowohl in Ihrer Tonart wie auch in Ihrer Wortwahl, an den Medienkonfernzen sind? Wenn ja, warum? Wenn nein, vielleicht achten Sie sich zukünftig mal? Mit freundlichen Grüssen, Sibyl Kade.
Ganz vergessen, verzeihen Sie bitte: Ebenfalls einen schönen und harmonischen Tag und freundliche Grüsse :-).