Zum Thema UBS
Der «Fall UBS» beschäftigt den Verwaltungsrat ebenso wie die 80000 Bankmitarbeiter, Kunden ebenso wie die Aktionäre, Medien ebenso wie Politiker und Behörden.
Der «Fall UBS» beschäftigt den Verwaltungsrat ebenso wie die 80000 Bankmitarbeiter, Kunden ebenso wie die Aktionäre, Medien ebenso wie Politiker und Behörden. Es ist bedauerlich, wie das vor kurzem stolze Flaggschiff der Schweizer Bankbranche durch eine diskutable Strategie, durch giergetriebene Investmentbanker, durch zu späte unternehmerische Korrekturen Schaden erlitten und in Kürze an Renommee verloren hat. Besonders über VR-Präsident Marcel Ospel ergiesst sich Häme und beissende Kritik. In den Medien wird munter über seinen Nachfolger spekuliert, was mit Blick auf den absehbaren Milliardenverlust der Bank verständlich ist. - Schlimm ist aber auch, wenn gewisse Medien bar jeden Verantwortungsbewusstseins ein Schreckensszenario wie «Kann eine UBS Bankrott gehen - » zeichnen. Dass nach derartigen Schlagzeilen einzelne Kunden verunsichert sind und in der Folge Geld auf eine andere Bank transferieren, überrascht nicht. Tragisch ist, dass Crash-Propheten dann, wenn der Worst Case tatsächlich eintreffen sollte, sich im Stil von «Wir haben’s vorausgesagt» noch brüsten. Bleibt der Crash jedoch aus, macht keiner den Schwarzmalern einen Vorwurf – man vergisst sie einfach. Verantwortung heisst auch, eine schwierige Situation realitätsbezogen darzustellen und zu beurteilen. Die (Massen-)Medien dürfen sich dieser Verantwortung nicht entziehen, wenn sie später nicht als «mitschuldig» hingestellt werden wollen. - Die UBS wird so rasch nicht aus den Schlagzeilen kommen. Weit über die a.o. GV vom 27. Februar hinaus werden die drei Buchstaben im Mittelpunkt stehen. Einer der bislang kaum diskutierten Aspekte ist die Frage: Wem gehört die UBS, und wer bestimmt an einer Generalversammlung - «Die Aktionäre», wird die Antwort lapidar lauten. Aber konkret - Unter Berücksichtigung, dass die Besitzer von gegen 40% aller UBS-Aktien nicht im Aktienregister eingetragen und damit nicht stimmberechtigt sind, und angesichts der Tatsache, dass von den restlichen gut 60% jeweils weniger als die Hälfte (40 bis 45%) an einer Generalversammlung vertreten sind, ergeben sich für die Zukunft bemerkenswerte Kräfteverhältnisse. Der Singapurer Staatsfonds GIC allein wird eine Sperrminorität besitzen. Zusammen mit dem nach wie vor anonymen Investor aus dem arabischen Raum sowie den UBS-Mitarbeitern lässt sich eine GV-Dominanz ableiten. Das ergibt für die UBS unter Umständen eine gänzlich neue Ausgangslage: Die UBS als «geführte Publikumsgesellschaft» - Ob das der Bank und damit der Schweiz zum Guten gereicht, lässt sich aus heutiger Sicht nicht abschätzen. Grundsätzlich gilt: Was gut ist für die UBS, müsste auch gut für die Volkswirtschaft Schweiz sein. So zumindest war es stets in der Vergangenheit. Peter Schuppli, Chefredaktor