Zum Thema UBS
Möglicherweise wird das, was die Subprime-geschädigte UBS am Dienstag verkündet hat, als Befreiungsschlag in die Annalen der Schweizer Grossbank eingehen.
Möglicherweise wird das, was die Subprime-geschädigte UBS am Dienstag verkündet hat, als Befreiungsschlag in die Annalen der Schweizer Grossbank eingehen. Die weltweite Kreditkrise mit Wurzeln im US-Hypothekenmarkt verlangt der UBS, deren Verantwortlichen, Aktionären, Kunden und 80000 Beschäftigten alles ab – hartes Brot für alle. Multimilliardenabschreiber folgt Multimilliardenabschreiber. Bis dato sind es gegen 40 Mrd. Fr., die das Institut aus den Büchern nehmen muss. Und niemand weiss, wie viel noch folgt. Denn die Krise im Finanzsektor ist nicht ausgestanden, (noch) mehr Unheil nicht auszuschliessen. Gleichwohl besteht kein Grund, den Teufel an die Wand zu malen. Die UBS hat wie andere Investmentbanken zwar einen wurmstichigen Geschäftsbereich. Dieser, zumindest ein wesentlicher Teil davon, soll vom gesunden Private-Banking-Geschäft abgetrennt und in eine Auffanggesellschaft überführt werden. Das nimmt den Druck vom intakten Geschäft. Beispiele aus dem In- und Ausland belegen, dass längst nicht alles, was in der Not abgetrennt werden muss, auch verloren ist (vgl. Artikel nebenan). - Nicht nur der chirurgische Eingriff belegt, dass die UBS bereit zum Neuanfang ist. Ebenso ein Zeichen ist der personelle Wechsel im VR-Präsidium. Marcel Ospel («Ich bin ein Teil der Lösung») räumt, entgegen früheren Verlautbarungen, an der GV 2008 seinen Stuhl. Nachfolger soll nicht Ex-SBG-VR und Ex-Bundesrat Christoph Blocher werden (der tatsächlich angefragt worden ist), sondern der spätestens seit dem Swissair-Grounding bekannte Jurist Peter Kurer (vgl. Seite 18). Zwar kein ausgewiesener Marktkenner und zuweilen opportunistisch, aber selbstsicher, wortgewandt und kompetent, kann er in dieser heiklen Phase der UBS die richtige Person an der Spitze des VR sein. Vor allem dann, wenn die Themen Aufspaltung der UBS und Verkauf von Vermögenswerten an Aktualität gewinnen sollten, ist profundes juristisches Know-how gefragt. - Die Regenerationsphase der UBS hat begonnen, wobei zwischenzeitliche Rückschläge nicht auszuschliessen sind. Noch werden viele Fragen zu beantworten sein, darunter beispielsweise, ob der Verwaltungsrat seine Aufsichtspflicht jederzeit erfüllt hat, ob die Zusammensetzung dieses Gremiums optimal ist, ob die staatliche Aufsichtsbehörde (Eidg. Bankenkommission) ihrer Aufgabe stets und voll nachgekommen ist, ob die bankinternen Anreizsysteme (sprich: Bonus) das Hauptübel und grundlegend zu überarbeiten sind usw. Die Nachbearbeitung des UBS-Debakels hat, auf allen Ebenen, jetzt stattzufinden. Denn um Lehren zu ziehen, kann es nie früh genug sein. Peter Schuppli, Chefredaktor