Schon am Sonntagabend, 19. März war zu erahnen: Die Hauruck-Notfallübung des Bundes in Sachen Credit Suisse dürfte von einer PUK, einer Parlamentarischen Untersuchungskommission ausgeleuchtet werden. Das hat das Nationalratsbüro nun auch beschlossen, das Ständeratsbüro wird wohl bald folgen. Das Parlament wird daraufhin das letzte Wort haben. Dass hier «Vorkommnisse von grosser Tragweite der Klärung bedürfen», wie es das Parlamentsgesetz umschreibt, steht ausser Frage.
Somit dürfte, erstmals seit 28 Jahren, im Bundeshaus wieder eine PUK ans Werk gehen, vielleicht in der zweiten Jahreshälfte. Eine PUK ist das schärfste Aufsichtsmittel eines Parlaments (neben dem eidgenössischen auch der kantonalen und manchen kommunalen) gegenüber der Exekutive. Die künftige CS-PUK, die zusammengesetzt sein wird aus gleich vielen National- und Ständeratsmitgliedern, wird das Recht auf Einvernahme und uneingeschränkte Akteneinsicht haben. So werden voraussichtlich das Eidgenössische Finanzdepartement, die Finanzmarktaufsicht und die Schweizerische Nationalbank befragt. Die Arbeit wird Monate dauern und mit einem Bericht abgeschlossen. Strafbefugnisse hat eine PUK nicht.
«Die Arbeit wird Monate dauern und mit einem Bericht abgeschlossen. Strafbefugnisse hat eine Parlamentarische Untersuchungskommission nicht.»
Vor dem aktuellen Fall wurden in Bern seit 1995 gesamthaft dreissig Anträge auf die Einsetzung einer solchen Untersuchungskommission gestellt – und allesamt abgelehnt oder aber wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg zurückgezogen. So lehnte das Parlament seinerzeit etwa die Einsetzung einer PUK zur Finanzkrise bzw. zur UBS ab. Die meisten Anträge auf Einsetzung einer PUK kamen in jüngerer Vergangenheit entweder von der SVP oder aber von der SP und den Grünen, also von den politischen Polen rechts und links. Das erklärt die geringe (und über die Jahre sinkende) Zustimmung im Parlament zu solchen Begehren. Diese dienen nicht selten weniger echtem Aufklärungsbedürfnis als parteilicher und persönlicher Profilierung, schlagzeilenträchtigem Politmarketing also.
Kommt hinzu, dass die in ihren Aktivitäten fortlaufend erweiterten ständigen Kontrollinstrumente des Parlaments, namentlich die Geschäftsprüfungsdelegation und die Finanzdelegation, das Einberufen einer PUK ein Stück weit überflüssig gemacht haben.
Doch ab und zu verlangen Furore machende Ereignisse nach dem grossen Geschütz. Folgende vier PUK haben auf nationaler Ebene Vorgänge untersucht: diejenige zur Aufarbeitung des Mirage-Skandals 1964, dann eine zum Rücktritt von Bundesrätin Elisabeth Kopp bzw. zur Fichenaffäre 1989, eine zur Geheimarmee P‑26 anno 1990, schliesslich eine zur Pensionskasse des Bundes 1995.Die PUK zur Fichenaffäre stand unter dem Präsidium des damaligen Nationalrats Moritz Leuenberger. Das steigerte seinen Bekanntheitsgrad und sein Renommee erheblich. Die spätere Wahl in den Zürcher Regierungsrat bzw. dann in den Bundesrat verdankte Leuenberger durchaus auch dieser Funktion.
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Meinung – Berns CS-Übung wird PUK-Fall
Das Parlament wird mehr wissen wollen zur notrechtlichen Bankrettung.