Inflation schmälert die Renten der PensionskassenFür Pensionierte wird es enger
Die Pensionskassenrenten sind lebenslang fix. Wie es dennoch mit dem Anspruch auf Teuerungsausgleich und Performanceteilhabe aussieht.

Nach Jahren mit hoher Inflation schwindet die Kaufkraft der lebenslang fixierten Renten der Pensionskassen. Anders als bei der AHV besteht kein Anspruch auf Teuerungsausgleich. «Im BVG-Gesetz ist das schwammig geregelt, doch die Stiftungsräte der Pensionskassen sollten dem Thema Rentenerhöhung Beachtung schenken, insbesondere wenn die Inflation hoch bleibt», sagt Christian Heiniger, Pensionskassenexperte beim Berater WTW.