HalbjahresberichtIgea erhält vorübergehende Befreiung von Veröffentlichungspflicht
Das Biotechunternehmen hat nun bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, den Halbjahresbericht vorzulegen. Sollte dies nicht geschehen, könnte der Handel an der SIX eingestellt werden.

Das niederländische Biotechunternehmen Igea Pharma muss seinen Halbjahresbericht vorerst nicht veröffentlichen. Die SIX habe eine vorübergehende Befreiung von der Offenlegungspflicht für den Halbjahresbericht 2022 gewährt, teilte Igea am Freitag mit.
«In Übereinstimmung mit unserer Revisionsstelle und in Anbetracht der Tatsache, dass wir den Geschäftsbericht 2021 in den nächsten Tagen veröffentlichen werden, ist es unüblich, den Halbjahresbericht 2022 vor der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2021 zu veröffentlichen», heisst es erklärend in der Mitteilung.
Den Angaben zufolge hat Igea nun bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, den Halbjahresbericht vorzulegen. Sollte dies nicht geschehen, könnte der Handel mit den Aktien an der SIX vorübergehend eingestellt werden.
Gleichzeitig präsentiert Igea erste ungeprüfte Zahlen. Demnach hat das Biotechunternehmen keine Umsatzerlöse erwirtschaftet. Die Betriebskosten beziffert die Gesellschaft auf 386'000 €. Da keine Umsatzerlöse erzielt wurden, entspricht das Ebitda den gesamten betrieblichen Aufwendungen. Den Nettoverlust beziffert Igea auf 366'000.
AWP/Praphat Inpolsook
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