StromkriseSchlupfloch bringt Energieversorger in Bedrängnis
Ein Grossverbraucher darf vom freien Markt in die Grundversorgung zurückwechseln. Die hohen Strompreise soll nun der Versorger zahlen.

Bei einem Ostschweizer Energieversorger war heuer schon vor Weihnachten Feuer im Haus. Am 13. Dezember verfügte die Schweizerische Elektrizitätskommission ElCom auf Gesuch eines Grossverbrauchers, dass er vom freien Markt in die Stromgrundversorgung des Energieversorgers (EVU) zurückkehren darf. Der Verbraucher beschaffte seien Strom bis anhin am freien Markt und ist daher den enorm gestiegenen Preisen stärker ausgesetzt als Kunden der Grundversorgung.