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Cassis-de-Dijon-Prinzip: Auf einen Rechtsspruch des Europäischen Gerichtshofs zurückgehender Grundsatz, der die europäische Warenverkehrsfreiheit garantiert und zum Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen beiträgt. Der Bundesrat hat eine Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips auch für Schweizer Importe beschlossen (mit wenigen Ausnahmen).
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